asbestsanierung

WAS IST ASBEST?

Asbest wurde wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften über Jahrzehnte in sehr großen Mengen beim Bauen verwendet – bis in Deutschland wegen seiner nachweislich krebserzeugenden Wirkung im Oktober 1993 das Herstellen und die Verwendung verboten wurde. In der EU gilt dieses umfassende Verbot seit 2005.

WARUM IST ASBEST GEFÄHRLICH?

Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen.

Wann müssen asbesthaltige Gebäude oder Wohnungen saniert werden?

Grundsätzlich können und sollten asbesthaltige Produkte, bei denen der Asbest fest eingebunden ist, gar nicht ohne Anlass ausgebaut werden. Gerade beim Ausbauen oder Entfernen besteht das Risiko der Faserfreisetzung, bei normaler Nutzung der Wohnung zuvor jedoch nicht.

technische Regel für Gefahrstoffe 519

Der Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) geregelt. Sie ist auch von Privatpersonen einzuhalten. Die TRGS befindet sich aktuell in Überarbeitung, um auch den „neuen“ Asbestproblemen in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (so genannte PSF-Produkte) und dem Umgang damit gerecht zu werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen als Experten in Asbestsanierung telefonisch zur Verfügung 

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